Art 32 Zeitpunkt des Beginns der Anwendung
Stand: 11.01.2009
Diese Verordnung gilt ab dem 11. Januar 2009, mit Ausnahme des Artikels 29, der ab dem 11. Juli 2008 gilt.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu Art 32 Rom II-VO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 01.08.2023 – VI ZR 82/22Produkthaftung: Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer HüftendoprotheseZitiert von 5
- OLG Stuttgart, 30.10.2024 – 5 U 82/21
- BGH, 27.02.2020 – VII ZR 151/18Haftung der vom Hersteller fehlerhafter Silikonbrustimplantate beauftragten Benannten Stelle gegenüber Patientinnen: Haftung nach den Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte; SchutzgesetzverletzungZitiert von 17
- LG Düsseldorf, 31.10.2023 – 14d O 17/21Zitiert von 2
- EuGH, 17.11.2011 – C-412/10Zitiert von 9
- BGH, 27.09.2016 – X ZR 163/12Patentrecht: Schadensersatzanspruch eines übergangenen Mitberechtigten bei Vornahme der Anmeldung zum Patent durch einen Miterfinder nur im eigenen Namen - BeschichtungsverfahrenZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- OLG Saarbrücken, 05.06.2025 – 3 U 65/24
- OLG Hamburg, 06.07.2023 – 5 U 175/10
- OLG Celle, 23.06.2021 – 14 U 198/19Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 32 Rom II-VO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.